Neuer Entwurf für das Schnellladegesetz vom Bundestag beschlossen

Der Bund muss und will ein größeres Augenmerk auf den Ausbau des bestehenden Schnellladenetzes für Elektroautos legen. In der Nacht zu Freitag wurde ein entsprechender Gesetzentwurf zum „SchnellLG“ verabschiedet. Ziel ist es unter anderem, 1000 zusätzliche Ladepunkte zu schaffen.

Neuer Entwurf für das Schnellladegesetz vom Bundestag beschlossen

Mehr Schnelllader für Deutschland

 

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wünscht sich, dass die jeweils nächste Schnelladesäule nur wenige Minuten entfernt ist. Bis dahin ist allerdings noch etwas Arbeit und Organisation erforderlich. Durch den Gesetzentwurf und die staatlichen Fördermittel sollen bis zum übernächsten Jahr bis zu 1000 zusätzliche Ladesäulen entstehen. Dabei sorgen Leistungen von 150 Kilowatt für den schnellen Ladevorgang. Letztlich ist auch dem Gesetzgeber klar, dass sich die Elektromobilität nur dann durchsetzen kann, wenn sie für den Verbraucher im Alltag reibungslos funktioniert.

 

Auch der Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßt die Bestrebungen des Bundes. Dies sei ein wichtiger Baustein für den Einsatzbereich von E-Fahrzeugen. Zudem minimiert es die oft zitierte Angst vor kurzen Reichweiten. Dank der neuen Beschlusslage können erste Ausschreibungen getätigt werden um das Netz bis 2023 entsprechend auszubauen.

 

Hohes Investitionsvolumen und straffer Zeitplan
 

Trotz anhaltender Impulse von Seiten der Politik ist man sich von vielen Seiten her einig, dass die Bemühungen verstärkt werden müssen. Mehr Schnellladestationen sind unbedingt nötig, da auch die Fahrzeughersteller ihre Modelle entsprechend entwickeln. Ladeleistungen von 22 kW an „normalen“ Ladestationen werden schon bald keine Option mehr sein. Der Aufbau soll schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich erfolgen. So steht es jedenfalls im Entwurf.

 

Das Verkehrsministerium bestätigt, dass es aktuell rund 800 Ladepunkte mit mehr als 150 Kilowatt in Deutschland gibt. Das entspricht nur 2,4 Prozent der insgesamt frei zugänglichen Ladesäulen. Das neue Schnellladegesetz wird langfristige Verträge mit Unternehmen begünstigen, die die Stationen nach einer europaweiten Ausschreibung managen werden.