Änderung bei der Förderung von Elektrofahrzeugen in 2023

Wer den Umstieg vom Verbrenner auf ein E-Auto plant wird schnell merken, dass die Anschaffungskosten für einen Wagen mit Lithium-Ionen-Akku teils deutlich über denen der herkömmlichen Antriebe liegen. Um die Sache dennoch schmackhaft zu machen gibt es in vielen Fällen eine staatliche Förderung sowie einen Umweltbonus vom Hersteller. Doch wie sehen die Regeln dazu im Jahr 2023 aus?

Änderung bei der Förderung von Elektrofahrzeugen in 2023
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Subventionen sind das Zünglein an der Waage

 

Bereits in der Vergangenheit gab es Subventionen und einen Umweltbonus für elektrifizierte Fahrzeuge. Dies soll deren Verbreitung fördern und die Kosten für Verbraucher senken. Wer einen Stromer kauft oder least kann unter bestimmten Voraussetzungen von den Fördermitteln profitieren. 

 

Übrigens fallen auch Wasserstoffautos in den Kreis der förderfähigen Vehikel. Über die Maßnahmen während der Corona-Krise wurde die sogenannte Innovationsprämie seitens der Bundesregierung sogar verdoppelt. 

 

Was ist neu in 2023?

 

Direkt zum 01.01.2023 tritt die geänderte "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" in Kraft. Bedeutet, dass nur noch der Erwerb (Kauf bzw. Leasing) eines rein elektrisch betriebenen Autos mit Brennstoffzelle oder Batterie von Herstellern und Bund gefördert wird. Plug-in-Hybride haben das große Nachsehen und entfallen. 

 

Für batterieelektrische Autos beträgt der Förderanteil seitens des Bundes in 2023 bei einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro anstelle der bisher möglichen 6000 nunmehr 4500 Euro. Bei Nettolistenpreisen zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro gibt es statt 5000 Euro noch 3000 Euro. Der Anteil der Hersteller liegt jeweils bei der Hälfte.

 

Wenn das Fahrzeug teurer ist entfällt die Möglichkeit eine Subvention zu erhalten. Ab dem 01.01. kommenden Jahres wird die Förderung dann ausschließlich auf Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro begrenzt. Wer least muss dies für mindestens 12 Monate tun. In der Vergangenheit wurde bei kürzeren Haltedauern zu viel Schindluder betrieben. 

 

Auch gebrauchte E-Fahrzeuge profitieren

 

Junge Gebrauchtfahrzeuge mit Batterie können ebenfalls profitieren. Wenn das Auto nicht länger als 12 Monate erstzugelassen war und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen ist sind auch hier die Subventionen zu bekommen. Voraussetzung ist aber, dass das Auto bei einem Händler erworben werden muss, der unter eigenem Namen die Rechnung ausstellt. 

 

Wer übrigens denkt die Förderung begründet einen Rechtsanspruch liegt falsch. tatsächlich gilt der Vorbehalt der Verfügbarkeit der bereitgestellten Mittel im Bundeshaushalt. Bedeutet: Wer zuerst kommt malt zuerst. Der Fördertopf ist auf 2,1 Milliarden Euro begrenzt. In 2024 wird diese Summe auf 1,3 Milliarden Euro abgesenkt. Dabei muss bedacht werden, dass die Prämie erst nach Auslieferung und Zulassung (neu Neuwagen) gewährt wird.