Neues Gesetz für verbesserte Ladeinfrastruktur von Gebäuden ist beschlossene Sache

Lokale Lademöglichkeiten werden vom Gesetzgeber weiter gestärkt. Der Bundesrat hat ein erweitertes Gesetz für mehr Ladeinfrastruktur verabschiedet.

Neues Gesetz für verbesserte Ladeinfrastruktur von Gebäuden ist beschlossene Sache
© Porsche

Lokale Lösungen zum Laden von Elektroautos werden gestärkt

Auf Basis der bereits seit Mai 2018 geltenden EU-Richtlinie zur Gebäudeeffizienz hat die Bundesregierung mit den Stimmen der beiden Koalitionspartner CDU und SPD im Februar 2021 das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (kurz: GEIG) auf den Weg gebracht. Am 05. März hat nun auch der Bundesrat seine Zustimmung gegeben.

 

Worum geht es genau?

Im Zuge von Gebäudeplanung und Erstellung müssen bei Neubauten in Zukunft neue Vorgaben in Sachen Ladeinfrastruktur für Elektroautos beachtet werden. Immobilien, die zum Zwecke des Wohnens errichtet werden, müssen bei mehr als fünf Pkw-Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur für die Einrichtung von Ladepunkten ausgestattet werden. Gebäude, die nicht als Wohnobjekt, sondern z. B. als gewerbliches Objekt, gedacht sind müssen ab dem sechsten Stellplatz die entsprechenden Vorgaben erfüllen.

Ausnahmen gelten für alle Gebäude, die kleine und mittlere Unternehmen zur eigenen Nutzung erstellen lassen. Der Gesetzgeber schafft zudem die Möglichkeit von „Quartierslösungen“. Dabei können benachbarte Immobilieneigentümer per Gemeinschaft eine abgestimmte Ladeinfrastruktur schaffen.

 

Keine generelle Verpflichtung zur Schaffung von sofort nutzbaren Ladepunkten

Das neue Gesetz ist ein Erfolg in Sachen zunehmende Dezentralisierung und Personalisierung der Möglichkeiten, sein Elektrofahrzeug zu laden. Es soll jedoch nicht pauschal dazu verpflichten, in den entsprechenden Mengen Ladepunkte zu erstellen. Vielmehr ist es dem Gesetzgeber wichtig, dass überall die dazugehörigen Vorkehrungen getroffen sein sollen. So reicht es aus, wenn bis zum Parkplatz die „geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen“ erstellt ist. „Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodeninstallationssysteme, Kabelpritschen oder vergleichbare Maßnahmen“ müssen baulich erfolgt sein. Messsysteme für Lademanagement und die erforderlichen Sicherheitssysteme gehören ebenfalls dazu.

 

Bund setzt sogar schärfere Regeln um als von der EU gefordert

Die Fraktionen von CDU und SPD haben den ersten Entwurf der Europäischen Union dabei sogar noch einmal erweitert und konkretisiert: Heißt es im EU-Beschluss noch, dass erst bei Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen eine verpflichtende Ladeinfrastruktur geschaffen werden muss, so gelten für Deutschland nun alle Auflagen ab dem fünften bzw. ab dem sechsten Stellplatz.

 

Neue Regelung erscheint sinnvoll

Durch das neue GEIG wird veranlasst, dass bereits bei der Planung von Immobilien an eine entsprechende Vorbereitung für intelligente Ladeinfrastruktur gedacht werden muss. Dies erhöht zwar zu Beginn die Kosten und den Aufwand, verhindert aber – weitaus umständlichere – Nacharbeiten, falls nach der Fertigstellung von Gebäuden ohne entsprechende Maßnahmen doch für Ladepunkte gesorgt werden muss.