Starke Vorteile bei der Besteuerung von Elektroautos für Firmen

Aktuell überarbeitet die Bundesregierung ihr Förderungsprogramm für E-Autos. Dienst- und Firmenwagen mit rein elektrischen Antrieb sollen hierbei besonders wohlwollend berücksichtigt werden. Plug-in-Hybride bleiben außen vor.

Starke Vorteile bei der Besteuerung von Elektroautos für Firmen
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Klimaschutzprogramm gibt den Takt vor

 

Das Klimaschutzprogramm des Bundesverkehrsministeriums soll spürbare Anreize zur Nutzung von voll elektrisch betrieben PKW geben. Es besteht die Verpflichtung Millionen Tonnen CO2-Emissionen einzusparen. Die Flotten von Firmen und Unternehmen können dazu einen wichtigen Teil beitragen. Der Bundesverkehrsminister Volker Wissing von der FDP gibt dem Handelsblatt gegenüber an, dass ein Maßnahmenpaket "mit gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähigen Maßnahmen zum Verkleinern der verbleibenden CO2-Lücke erarbeitet" wurde. Die einzelnen Punkte werden ab 2023 umgesetzt.

 

Im Sommer 2022 soll das Bündel an Maßnahmen vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ein entsprechender Entwurf liegt bereits vor so Wissing weiter.

 

Gewerbliche Nutzer im Fokus

 

Insbesondere gewerbliche Nutzer von Elektrofahrzeugen stehen im Fokus. Dem Entwurf zufolge sind Steuererleichterungen für E-Autos und elektrische Nutzfahrzeuge angedacht. Im ersten Jahr ist eine Sonderabschreibung um bis zu 50 Prozent möglich. Dieses gilt von 2023 bis 2026. Unwahrscheinlich, dass die bisherigen Incentives für Plug-in-Hybrid Antriebe beibehalten werden. Hier war die Bundesregierung zuletzt bereits eher schmallippig unterwegs.

 

Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen hat sich dagegen ausgesprochen, staatliche Zuschüsse für diese Art von Fahrzeugen zu bewilligen. Im privaten Bereich wird die Förderung voraussichtlich schrittweise zurückgefahren. Ab 2023 gibt der Bund 4.000 Euro dazu, 2024 und 2025 dann nur noch 3.000 Euro. Daneben steigt die Mindesthaltedauer auf 12 Monate (vorher 6 Monate) und der Gesamtpreis des Fahrzeugs darf 65.000 Euro nicht übersteigen.

 

Bei den elektrisch betriebenen Lastwagen werden allerdings auch Plug-in-Hybride weiter gefördert. Bis Ende 2028. Hintergrund hier ist, dass die technische Entwicklung der der PKWs noch hinterherhinkt.