Bundesverband eMobilität plädiert für Rückzahlungsverpflichtung des Umweltbonus

Die als „Umweltbonus“ bekannte Förderung für Elektroautos wird in der Praxis teilweise missbräuchlich verwendet. Fahrzeuge werden nach kurzer Haltedauer gewinnbringend weiterveräußert. Um dies zukünftig zu erschweren schlägt der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) eine Reform vor.

Bundesverband eMobilität plädiert für Rückzahlungsverpflichtung des Umweltbonus
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Ist eine Rückzahlungsverpflichtung die Lösung?

 

Die Empfehlung zur „Weiterentwicklung des Umweltbonus und der Förderung von Elektrofahrzeugen“ seitens des Verbandes beinhaltet eine Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Förderung unter bestimmten Voraussetzungen. Über eine eidesstattliche Erklärung sollen Nutzer des Umweltbonus zusagen, dass sie bei einem Verkauf des E-Autos ins Ausland die erhaltenen Gelder zurückzahlen. Dabei ist die Rede von einer ganzheitlichen oder einer gestaffelten Rückerstattung. Eine Verlängerung der Haltedauer der Autos sieht der Bundesverband eMobilität als weniger sinnvoll an.

 

10 Prozent der bonifizierten Fahrzeuge wurden ins Ausland weiterverkauft

 

Der Mangel bzw. die lange Wartezeiten für das Elektroauto haben dazu geführt, dass findige Erwerber Wege gefunden haben aus dem Fahrzeugkauf Kapital zu schlagen. Dumm nur, dass dies auf Kosten der Steuerzahler geschieht. Laut einer Studie des Center of Automotive Management (CAM) gehen auf diese Weise bis zu 10 Prozent der batteriebetriebenen und förderfähigen Autos an neue Eigentümer. So werden bis zu 240 Millionen an Fördergeldern zweckentfremdet.

„Mit unserem Vorschlag schaffen wir kontrollierte Freiheit, die Elektromobilität und ihre Anwender*innen weiter zu fördern und das Geld zu schützen“, sagt BEM-Vorstand Markus Emmert. Die bereits von anderer Seite geforderte Verlängerung der Haltedauer kommt insbesondere für Kfz-Händler, Flottenbetreiber oder Vermietfirmen nicht gut in Frage. Auch der Gebrauchtwagenmarkt könnte von einer Korrektur der aktuellen Situation profitieren.

 

Schnellere Zusagen in Zukunft

 

Um Planungssicherheit bei der Fahrzeugbestellung zu haben schlägt der BEM vor, dass schon 15 Tage nach der Bestellung eines E-Autos der Antrag für den Umweltbonus gestellt werden kann. Aktuell wird hierzu der Tag der Zulassung herangezogen. Lange Lieferzeiten sind da eher ungünstig. Zudem hat die Regierung angekündigt das Programm generell zu überarbeiten.