Wallboxen für zuhause: Das müssen Mieter oder Hausbesitzer wissen

Wenn Sie ihr Elektrofahrzeug bequem zu Hause laden willen, dann empfiehlt sich eine Wallbox. Ihre Anschaffung sowie Installation sind durch die KfW förderungsfähig. Nach der Installation der Wallbox in der eigenen Garage oder im Carport durch einen Elektriker kann das Elektroauto während der Nachtstunden aufladen und am nächsten Tag steht die aufgeladene Batterie für den Arbeitsweg bereit.

Wallboxen für zuhause: Das müssen Mieter oder Hausbesitzer wissen
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Klar ist, dass Hausbesitzer ihre Wallbox beim Stromanbieter anmelden müssen. Häufig wird gesagt, dass dieser Prozess für Hausbesitzer sehr viel einfacher als für Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen ist. Aber ist das wahr? Welches Mitspracherecht haben Vermieter oder die Eigentümerversammlung? Welche gesetzlichen Bestimmungen kommen zur Anwendung?

Welche Rechte gelten für Mieter beim Thema Wallbox?

Am 01.12.2020 trat das Gesetz zur Modernisierung von Wohneigentum (WEMoG) in Kraft. Somit erfolgte auch eine Überarbeitung des Mietrechts. Vermieter können nun nicht mehr einfach so den Wunsch von Mietern nach Ladevorrichtungen auf Tiefgaragenstellplätzen oder auf dem Wohngelände ablehnen. Das wird nur kompliziert, wenn seitens des Vermieters triftige Gründe für eine Ablehnung bestehen. Ein Beispiel ist der Denkmalschutz.

Das Errichten einer Wallbox ist immer eine bauliche Veränderung, die am Mietshaus vorgenommen wird. Vermieter sehen dieses Thema mit unterschiedlichen Augen. Mieter sollten lieber nicht sofort auf ihrem Anspruch beharren und stattdessen das offene Gespräch suchen. Falls der Vermieter schon eine Lösung sucht, andere Mietparteien auch gerne eine Wallbox wünschen und Vermieter sowie Mieter die Einrichtung einer Wallbox als lohnenswerte Investition, betrachten, können Lösungen gefunden werden und ein Elektriker kann den Standort prüfen. Danach kann der Mieter beim Vermieter den Einbau einer Wallbox beantragen. Dann folgen die Fassung der Beschlüsse und die Einrichtung der Wallbox. Wenn der Mieter auszieht, hat der Vermieter das Recht auf einen kompletten Rückbau der Ladeinfrastruktur. Dieser Punkt sollte vor der Installation unbedingt abgeklärt werden.

Wer trägt die Kosten für die Wallbox?

Es ist empfehlenswert, vor der Beantragung einer Wallbox abzuklären, wie die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb einer Wallbox abgerechnet werden sollen. Vermieter können sich an den Installationskosten beteiligen, wenn sie die Wallbox als gewinnbringend für das Mietshaus erachten. Eine Beteiligungspflicht von Vermieterseite aus gibt es aber nicht und so können die Mieter auch allein die Kosten tragen. Wenn der Mieter die Installation der Wallbox selbst bezahlt hat, sollte auf eine Erhöhung der Miete verzichtet werden.

Die Bezahlung der Stromkosten ist vom Modell der Abrechnung abhängig. Die Wallbox kann an den Stromzähler des Mieters angeschlossen werden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung zum Haustarif. Wenn die Wallbox über einen separaten Stromzähler verfügt, wird die Rechnung vom Energieversorger ausgestellt. Es ist dann sinnvoll, nach einem Autostromtarif zu fragen. Beim Einbau mehrerer Ladestationen und der Möglichkeit die einzelnen Vorrichtungen einem Nutzer zuzuordnen, kann der Vermieter die Abrechnung wie bei den Nebenkosten gestalten. Im Falle einer gemeinschaftlichen Nutzung der Ladevorrichtung, ist es notwendig, dass der verbrauchte Strom nachvollzogen werden kann. In der Regel besitzt jeder Nutzer eine Ladekarte oder einen Schlüssel. Wer die Aufladung des Firmenautos zu Hause vornehmen und die Stromrechnung über den Arbeitgeber abrechnen will, sollte sowohl mit seinem Arbeitgeber sowie seinem Steuerberater sprechen.

Kann ich als Mieter auch eine Förderung für eine Wallbox erhalten?

Ja, eine KfW-Förderung für Wallboxen erhalten auch Mieter. Diese Pauschalförderung von 900 Euro hängt nicht von der Wohnart ab. Wichtig ist, dass eine Wallbox über eine Ladeleistung von 11 kW verfügt. Stärkere Ladestationen können von einem Elektriker herunterreguliert werden. Die Wallbox muss deshalb intelligent steuerbar sein, ihr Ladestrom muss aus erneuerbarer Energie stammen und die Wallbox darf ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Spare Jetzt mit KfW-förderfähigen Ladestationen!

Wie läuft die Installation einer Wallbox in Mehrfamilienhäusern ab?

Der Ablauf ist grundsätzlich ähnlich wie beim Einbau der Wallbox in Einfamilienhäusern. Falls sich Vermieter und Mieter einig sind, erfolgt eine Prüfung des Stromnetzes und der Anschlussleistung durch einen Elektriker. Der erstellt einen Kostenvoranschlag an den Auftraggeber und dann werden die Wallbox, die Kabel, der Schutzschalter, die Sicherungen sowie der Stromzähler installiert. Bei Bedarf erfolgt eine Erhöhung der Anschlussleistung. Die Lasten sollten in Mehrfamilienhäusern gut aufgeteilt werden. Daher sollten die Abrechnungsmodalitäten vor dem Einbau geklärt werden.

Was bringt die Wallbox in einer Hausgemeinschaft?

Im Idealfall rückt die Hausgemeinschaft enger zusammen. Dies ist schon mit der Kommunikation eines gemeinsamen Bedürfnisses nach Ladevorrichtungen möglich. Die gemeinsame Suche nach passenden Lösungen erspart jedem viel Arbeit. Wenn mehr Mieter den Wunsch nach einer Wallbox äußern, umso eher ist diese auch für den Vermieter interessant. Die Kosten der Installation sinken auch für jeden, wenn mehrere Mietparteien Wallboxen möchten. Gibt es nur eine oder zwei Ladevorrichtungen, müssen sich die Nutzer gegenseitig absprechen, wann sie ihr Fahrzeug laden wollen.

Wie funktioniert die Installation einer Wallbox in Eigentumswohnungen oder Häusern?

Besitzer von Eigentumswohnungen, die von einer Eigentümergemeinschaft oder einer Genossenschaft verwaltet werden, können sich auf das WEMoG berufen und auf einen Einbau von Ladevorrichtungen auf ihrem Stellplatz bestehen. Der Antrag wird in diesem Fall der Eigentümerversammlung zugestellt.

Die Eigentümerversammlung ist nicht berechtigt, diesen Antrag abzulehnen, sondern kann nur dessen Gestaltung beeinflussen. Deshalb ist es sinnvoll mit allen Parteien zu sprechen, Unterstützer zu finden, unterschiedliche Lösungen zu diskutieren sowie Vorteile und Nachteile aufzustellen. Die Abrechnungsmodalitäten müssen vor der Eigentümerversammlung geklärt werden, um eine Entscheidung nicht unnötig aufzuschieben.

Wie sieht die Förderung einer Wallbox für ein Eigenheim aus?

Die KfW-Bank gewährt eine pauschale Förderung in Höhe von 900 Euro für Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW. Ihre Nutzung muss ausschließlich privat erfolgen, ihr Strombezug muss aus erneuerbarer Energie stammen uns die Steuerung muss intelligent erfolgen. Die Art des Wohnraums ist unerheblich. Nicht nur der Bund fördert solche Ladestationen, sondern auch die Kommunen oder Regionen gewähren Unterstützung beim Einbau einer privaten Wallbox.

Wie wird die Wallbox beim Stromanbieter angemeldet?

Wer sich im eigenen Haus eine Wallbox einrichten möchte, muss sie zuvor beim Stromnetzbetreiber anmelden und genehmigen lassen. Die Wallbox muss eine Ladeleistung von über 3,7 kW aufweisen. Die 230 Volt-Netze werden durch die zunehmenden Mengen an Elektroautos einer stärkeren Belastung ausgesetzt. Um regionale Überlastungen zu vermeiden, müssen die Stromnetzbetreiber den Überblick behalten. Der Antrag wird meist von dem mit dem Einbau betrauten Elektriker eingereicht. Meist erfolgt eine Genehmigung vom Stromnetzbetreiber. Es gibt Ausnahmen, denen Netzverstärkungen erforderlich sind. Das bedeutet für den Antragsteller weitere Kosten.

Wie stark macht sich die Wallbox beim Haushaltsstrom bemerkbar?

Die Wallbox wirkt sich lediglich auf den Haushaltsstrom in Form einer höheren Stromrechnung aus, falls der Ladestrom vom selben Stromanbieter geliefert wird. Wenn die Wallbox beim Stromnetzbetreiber angemeldet wurde, sorgt dieser dafür, dass keine Stromengpässe oder Überlastungen auftreten. Geförderte Ladevorrichtungen müssen intelligent steuerbar sein, denn so kann man prüfen, dass zusätzlich zum Elektroauto nicht noch zur gleichen Zeit die Waschmaschine Strom braucht.

Wie wirkt sich die Wallbox auf eine Hausratversicherung aus?

Eine installierte Wallbox sollte der Hausratversicherung mitgeteilt werden. Dieses Gerät ist aus der Sicht des Versicherungsunternehmens ein möglicher Risikofaktor und gehört in die Auflistung. Möglicherweise steigt der Versicherungsbeitrag, doch die Erhöhung ist um Längen besser als ein Schadensfall, den die Versicherung vielleicht nicht ersetzt.

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